Adhoc-AG Kulturgüterschutz

Der Kulturgüterschutz steht weltweit angesichts zunehmender klimatischer Extremereignisse, technischer Katastrophen und geopolitischer Unsicherheiten vor enormen Herausforderungen. Zusätzlich zu den Schutzzielen für kritische Infrastruktur sind für den Kulturgüterschutz noch folgende Besonderheiten zu beachten: Kulturgüter sind einzigartige Objekte und Ensembles, die zum kulturellen Erbe einer Gemeinschaft zählen. Deren Verlust hat also in jedem Falle einen irreversiblen Schaden zur Folge. Kulturgüter sind unwiederbringlich.

Zudem ist kulturelles Erbe ein wesentlicher identitätsstiftender Faktor auf lokaler, regionaler und staatlicher Ebene. Die Bedrohung, Beeinträchtigung oder gar Zerstörung dieses Kulturerbes hat politische Verwerfungen und gesellschaftliche Zerrüttung zur Folge, die Auslöser für weitere krisenhafte Entwicklungen sind. Der Schutz ist daher nicht nur ein kulturelles Anliegen, sondern eine sicherheitspolitische Aufgabe. Überdies trägt die gesellschaftliche Identifikation mit ihrem jeweiligen Kulturgut zum Aufbau und zur Festigung sozialer Resilienz bei. Das bedeutet, dass eine durch kulturelle Identifikation verbundene Bevölkerung besser befähigt ist, mit unterschiedlichen Katastrophen- und Krisenszenarien entsprechend umzugehen und diese zu bewältigen, was letztlich auch den Wiederaufbau (sog. „building-back-better“) beschleunigt.

Österreich hat sich mit der Ratifizierung der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten am 25. Juni 1964 sowie ihren zwei Zusatzprotokollen dazu verpflichtet, Kulturgüter nach Art. 1 der Konvention zu sichern und zu schützen. Diese internationale Verpflichtung ist auch im österreichischen Recht verankert. Zusätzlich sollte der Schutz von Kulturgut in Österreich als eigener Sektor der kritischen Infrastruktur etabliert und nach deutschem und schweizer Vorbild in das nationale Krisen- und Katastrophenmanagement integriert werden.

Koordination

Dr. MMag.
André Gazsó

Universität für Bodenkultur Wien